Schulungsanspruch: Webinar statt Präsenzschulung?

Betriebsräte haben Anspruch auf Schulungen, deren Kosten der Arbeitgeber zu tragen hat. Davon können Übernachtungs- und Verpflegungskosten für ein auswärtiges Präsenzseminar auch dann erfasst sein, wenn derselbe Schulungsträger ein inhaltsgleiches Webinar anbietet.

Bei der Arbeitgeberin – einer Fluggesellschaft – ist durch Tarifvertrag eine Personalvertretung errichtet, deren Schulungsanspruch sich nach dem Betriebsverfassungsgesetz richtet. Die Personalvertretung entsandte zwei ihrer Mitglieder zu einer mehrtägigen Schulung. Hierfür zahlte die Arbeitgeberin die Seminargebühr, verweigerte aber die Übernahme der Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Man hätte auch an einem zeit- und inhaltsgleich angebotenen Webinar desselben Anbieters teilnehmen können.

Hiergegen wehrte sich die Personalvertretung erfolgreich vor Gericht. Auch die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin vor dem Bundesarbeitsgericht hatte keinen Erfolg. Ebenso wie ein Betriebsrat habe die Personalvertretung bei der Beurteilung, zu welchen Schulungen sie ihre Mitglieder entsendet, einen gewissen Spielraum. Dieser umfasse grundsätzlich auch das Schulungsformat. Dem stehe nicht von vornherein entgegen, dass bei einem Präsenzseminar im Hinblick auf die Übernachtung und Verpflegung der Schulungsteilnehmer regelmäßig höhere Kosten anfallen als bei einem Webinar, so der Beschluss vom 7. Februar 2024 (Az. 7 ABR 8/23).

(BAG / STB Web)

Artikel vom 27.02.2024

Was dürfen wir für Sie tun?

Ob Steuerberatung, Finanzbuchführung oder betriebswirtschaftliche Beratung - als Steuerbüro haben wir vor allem Ihren wirtschaftlichen Erfolg im Auge.