Zwangsvollstreckungen aus EHUG-Ordnungsgeldverfahren werden wieder aufgenommen

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) passt die anlässlich der Corona-Krise im Rahmen der Zwangsvollstreckung aus EHUG-Ordnungsgeldverfahren geschaffenen Erleichterungen für Unternehmen an die veränderten Umstände an.

Wie das Bundesamt für Justiz (BfJ) mitteilt, nimmt es die Zwangsvollstreckung aus EHUG-Ordnungsgeldverfahren stufenweise wieder auf. Dies erfolge vor dem Hintergrund der beschlossenen Lockerungen der coronabedingten Einschränkungen und der Rückkehr weiter Teile der Wirtschaft zu einem angepassten Normalbetrieb.

Das Bundesamt für Justiz will den betroffenen Schuldnern allerdings weiterhin – bei entsprechender Glaubhaftmachung – eine an die aktuelle Situation angepasste Stundung gewähren. 

(BfJ / STB Web)

Artikel vom 24.06.2020

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