Beschäftigte und Umsatz in der Handwerksbranche

Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat für 2017 die Beschäftigten- und Umsatzzahlen für die Handwerksbranche veröffentlicht und nach den wesentlichen Gewerbegruppen gegliedert.

2017 waren in Deutschland im Handwerk insgesamt rund 5,2 Millionen Personen tätig. Darunter waren mehr als 3,9 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und etwa 718.000 geringfügig entlohnte Beschäftigte. Die rund 554.000 Handwerksunternehmen erwirtschafteten mehr als 574 Milliarden Euro Umsatz. 

Ausbaugewerbe ist größte Gewerbegruppe

Die Unternehmen des Handwerks sind in sieben Gewerbegruppen gegliedert. Bezogen auf die Anzahl der Unternehmen, die tätigen Personen sowie den Umsatz war das Ausbaugewerbe die größte Gewerbegruppe. Dazu gehören beispielsweise Handwerksunternehmen der Bereiche Installation und Heizungsbau, Malerei und Lackiererei sowie Elektrotechnik. 2017 erwirtschafteten im Ausbaugewerbe mehr als 227.000 Unternehmen mit rund 1,5 Millionen tätigen Personen etwa 154 Milliarden Euro Umsatz. 

Gesundheitsgewerbe ist kleinste Gewerbegruppe

Die kleinste Gewerbegruppe war das Gesundheitsgewerbe. Hier waren rund 202.000 Personen in etwa 20.000 Unternehmen tätig und erzielten 16 Milliarden Euro Umsatz. Besonders relevante Gewerbezweige in dieser Gruppe sind Unternehmen der Zahntechnik und Augenoptik. 

Handwerke für den privaten Bedarf

Die Handwerke für den privaten Bedarf sind am stärksten von kleinen Unternehmen geprägt. Zu diesen Handwerken gehören beispielsweise Friseur-, Textilreinigungs- sowie Steinmetzunternehmen. Sie bildeten mit rund 85.000 Unternehmen die zweitgrößte Gewerbegruppe gemessen an der Zahl der Unternehmen. Die Unternehmen der Handwerke für den privaten Bedarf hatten durchschnittlich 4 tätige Personen je Unternehmen und etwa 46.000 Euro Umsatz je tätige Person. Zum Vergleich: Im Handwerk insgesamt waren durchschnittlich 9 Personen je Unternehmen tätig und es wurden rund 110.000 Euro Umsatz je tätige Person erwirtschaftet. 

(Destatis / STB Web)

Artikel vom 02.11.2019

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